Arnoldt sei sehr froh darüber, dass, die Landesregierung auf das Anliegen der Feuerwehren zur besseren Absicherung von Hinterbliebenen reagiert habe. Konkret wird die Kapitalabfindung von 16.000 Euro im Todesfall bzw. 32.000 Euro bei Invalidität auf 25.000 Euro bzw. 50.000 Euro erhöht. Zudem erhalten die Abfindung zukünftig auch Hinterbliebene in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften.

„Wir sind es unseren Einsatzkräften, die sich jeden Tag aufs Neue ehrenamtlich für Menschen in Not einsetzen, schuldig, auch für die entsprechende und passende Absicherung bei Unfällen zu sorgen. Wer sein Leben für seine Mitmenschen riskiert verdient unsere Wertschätzung und unsere uneingeschränkte Anerkennung. Dazu gehört neben einer guten Absicherung bei Unfällen natürlich auch die Erhöhung der Garantiesumme für Brandschutz auf perspektivisch 45 Mio. Euro noch in dieser Legislaturperiode oder unser Schutzparagraph, der Einsatzkräfte besser vor Übergriffen schützen soll. Die CDU steht fest an der Seite der Feuerwehrleute“, bekräftigt Arnoldt die Entscheidung des Innenministers.

Beuth kündigte zudem an, dass die Hessische Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen werde, um den Bund zur Überarbeitung des Rechtes der Gesetzlichen Unfallversicherungen aufzufordern. Ziel sei ein noch weitergehender Schutz der ehrenamtlichen Einsatzkräfte.

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